Führerscheinklassen
Auto, Motorrad oder Traktor – egal welchen Führerschein du willst, mit EFF bekommst du ihn. In der Fahrschule EFF kannst du dir selbst deinen Fahrlehrer aussuchen: Fahr einfach einmal mit und schau, mit wem du am besten klarkommst.
Mofa (Prüfbescheinigung)
Dein Einstieg in die Unabhängigkeit - die Mofa-Prüfbescheinigung erlaubt dir Kleinkrafträder mit nicht mehr als 25 km/h (max. 50 ccm Hubraum oder Elektromotor) und einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor zu fahren.
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre
B | Auto:
Mit der Klasse B darfst du Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Plätzen fahren. Sowie einen Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre oder
begleitetes Fahren ab 17 Jahren
B96 | kleiner Anhänger (Auto):
Diesen speziellen Anhängerführerschein brauchst du, wenn du hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg ziehen willst, sofern die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw mehr als 3.500 kg, aber weniger als 4.250 kg beträgt.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorbesitz der Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre
BE | großer Anhänger (Auto):
Mit der Klasse BE darfst du alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf maximal 3.500 kg betragen.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre
AM | Kleinkrafträder
- Zweirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als 45 km/h und 50 ccm Hubraum
- Krafträder mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum max.50 ccm oder Elektromotor
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als 45 km/h und 50 ccm Hubraum
- Vierrädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als 45 km/h und 50 ccm Hubraum, oder Elektro und Verbrennungsmotoren mit max 4 kW – Leermasse max. 350 kg
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
A1 | Leichtkraftrad
- Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum
- Motorleistung max. 11 kW – Verhältnis Leistung/ Leermasse 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 ccm bis max. 15 kW, mehr als 45 km/h
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
A2 | Motorrad bis 35 kW
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.<
Hast du bereits zwei Jahre den Führerschein der Klasse A1, brauchst du nur noch eine praktische Prüfung zu machen (das gilt auch für Führerscheinbesitzer der Klasse 3 oder 4 vor 01.04.1980).
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
A | Motorrad & Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mit der Führerscheinklasse A fährst du alle Krafträder ohne Beschränkung, auch mit Beiwagen. Sogar dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Wen du die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kannst du die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter für Direkteinstieg: 24 Jahre
Mindestalter 20 Jahre, bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
C | Lastkraftwagen ab 7,5 t
- Kfz – ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A – mit zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Mindestalter: 21 Jahre *18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
CE | Lastkraftwagen mit Anhänger
- Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitzt D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre *18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
D | KOM (Omnibus)
- Kfz – ausgenommen Kfz der Klasse AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: D1
Mindestalter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
DE | KOM mit Anhänger (Omnibus mit Anhänger)
- Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- Vorbesitz: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
L | Zugmaschine > 40 km/h
- Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit 40 km/h mit Anhänger max. 25 km/h
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, * selbstfahrende Futtermischwagen Stapler und andere Flurförderzeuge mit Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter 16
T | Zugmaschine > 60 km/h
- Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
- Anhänger
- Begrenzung 16 bis 18 Jahre: max 40 km/h, ab 18 Jahren 60 km/h
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Mindestalter: 16 Jahre